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1. Für die Durchführung des Fastens im Ramadan, des spezifisch geschworenen Fastens (Nadhr-e-Mu’ayyan) und des Nafl-Fastens gilt die Zeit für die Absicht von nach Sonnenuntergang bis vor Dahwa-e-Kubra (d.h. dem Mittag gemäß der Shariah). Wann immer während dieser gesamten Zeit die Absicht gefasst wird, ist dieses Fasten gültig.[1]
2. Die Absicht ist der Name für die feste Entschlossenheit des Herzens; es ist keine Bedingung, sie mit der Zunge auszusprechen, jedoch ist es Mustahab (lobenswert), sie mit der Zunge auszusprechen.
3. Wenn nachts die Absicht zum Fasten im Ramadan gefasst wird, sagt: نَوَیتُ اَنْ اَصُوْ مَ غَدًا لِلّٰہِ تَعَالیٰ مِنْ فَرْضِ رَمَضان. Übersetzung: „Ich habe die Absicht gefasst, morgen das obligatorische Fasten dieses Ramadan um Allahs, des Allmächtigen, willen zu befolgen.“
3. Wenn die Absicht tagsüber gefasst wird, sagt: نَوَیتُ اَنْ اَصُوْ مَ ھٰذاالْیومَ لِلّٰہِ تَعَالیٰ مِنْ فَرضِ رَمَضان. Übersetzung: „Ich habe die Absicht gefasst, das obligatorische Fasten dieses Ramadan um Allahs, des Allmächtigen, willen zu befolgen.“[2]
4. Die Aussprache der Absichtsbekundung auf Arabisch wird nur dann als gültige Absicht angesehen, wenn man auch ihre Bedeutung versteht. Darüber hinaus sollte man bedenken, dass die Absichtsbekundung mit der Zunge, unabhängig von der verwendeten Sprache, nur dann wirksam ist, wenn die Absicht zu diesem Zeitpunkt auch im Herzen vorhanden ist.[3]
5. Die Absicht kann auch in der Muttersprache geäußert werden.[4]
6. Wenn man die Absicht während des Tages fasst, ist es unerlässlich, zu sagen: „Ich faste seit der tatsächlichen Morgendämmerung.“ Wenn
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