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Die Hände zum Ungehorsam gegenüber dem großzügigen Herrn zu benutzen, ist die Sünde der Hände; daher sollten wir uns bemühen, dass die Hände nicht unterdrückerisch gegen jemanden erhoben werden, noch erhoben werden, um Bestechungsgelder anzunehmen oder zu geben, noch um jemandes Eigentum zu stehlen, noch um Karten zu spielen, noch um Drachen steigen zu lassen, noch um einer nicht-mahram Frau die Hand zu geben. Wann immer die Hände erhoben werden, sollten sie nur für fromme Taten erhoben werden – zum Beispiel das Berühren des Heiligen Qurans im Zustand des Wudu, das Händeschütteln mit frommen Menschen usw.
Die Sünde der Füße besteht darin, an Orte zu gehen, die Allah der Allmächtige verboten hat; daher sollten wir niemals ins Kino gehen, noch zu Versammlungen schlechter Freunde, noch zum Spielen oder Zuschauen von Schach, Karten, Cricket, Fußball, Videospielen, Tischfußball usw. Wenn nur die Füße nur und ausschließlich für fromme Taten erhoben würden. Wenn die Füße gehen, sollten sie zu Moscheen gehen, zu den Schreinen der Heiligen, um Gelehrte und fromme Menschen zu besuchen, um zur Rechtschaffenheit aufzurufen, zu einer von der Sunnah inspirierten Versammlung zu gehen und in den Qafilahs zu reisen, um die Sunnah zu lernen.
Möge Allah der Allmächtige uns die Taufeeq gewähren, unsere Glieder während des Ramadan und auch außerhalb des Ramadan vor Sünden zu schützen und durch sie tugendhafte und erlaubte Taten zu vollbringen.
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